Rechtsinfos/Patentrecht/Internationales Patent

Es besteht die Möglichkeit, Patente auch auf internationaler Ebene anzumelden. Die Anmeldung ist nach dem Patentzusammenarbeitsvertrag (PCT) einzureichen. Die PCT-Anmeldung stellt dabei ein Bündel mehrerer Anmeldungen dar. Dieses Bündel spaltet sich im Lauf des Verfahrens in den einzelnen Staaten zu jeweils nationalen Erteilungsverfahren auf und führt dort zu nationalen Schutzrechten.

Weitere Informationen finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen sowie den Rechtsprechungsnachweisen.